Gerhard Tornow
Berater für Büroeinrichtung
Weizenstraße 11
90547 Stein
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) Stand: 01.01.2023
1. Geltung der Bedingungen
Die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Gerhard Tornow, im folgenden Verkäufer genannt. Entgegenstehende oder von unseren Geschäfts- und Lieferbedingungen abweichende
Bedingungen des Käufers/Bestellers im folgenden Käufer genannt, erkennen wir nur an wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2.Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend.
Der Käufer ist an die Bestellung 2 Wochen gebunden. Der Vertrag kommt mit Ablauf dieser Frist zustande wenn der Verkäufer die Bestellung (Vertragsangebot) nicht vorher schriftlich abgelehnt hat. Der Vertrag kommt vorher zustande, mit schriftlicher Bestätigung oder durch erfolgte Lieferung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen sowie sonstige Detailangaben sind nur annähernd maßgebend, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Kunststoff- und Holzoberflächen sowie handelsübliche Farbabweichungen bei Möbelstoffen und Leder bleiben vorbehalten.
3. Urheberrecht
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Planungen, Zeichnungen etc., behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Verkäufer erteilt dazu dem Käufer die ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
4. Lieferzeit
Der Beginn der vom Verkäufer angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn es wurde ausdrücklich eine Lieferfrist vereinbart. Bei Überschreitung der voraussichtlichen Lieferzeiten kann kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden. Teillieferungen innerhalb der angegebenen Lieferfristen sind zulässig, soweit sich keine Nachteile für den Gebrauch daraus ergeben.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5. Preise und Zahlung
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die genannten Preise ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Zurückhaltungen von Zahlungen wegen bestrittener Gegenansprüche sind ausgeschlossen.
Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag Eigentum des Verkäufers. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außer-gerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
8. Gewährleistung und Mängelrüge
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern.
Offensichtliche Mängel hat der Käufer unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Käufer innerhalb von 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.
Es ist dem Verkäufer stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungs-arbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9. Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.